Arbeitgeber im Konkurs

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Fest- und Feiertage: Der «Kantönligeist» funkt dazwischen

Weihnachten, Neujahr und Auffahrt winken arbeitsfreie Tage. Doch was gilt eigentlich, wenn bei Teilzeitlern Festtage und arbeitsfreie Tage zusammenfallen? Und warum hat meine Freundin, die in einem anderen Kanton arbeitet, manchmal an anderen Feiertagen frei als ich? Lesen Sie unseren Rechtstipp zum Thema.

Fest- und Feiertage

Was vielen nicht bewusst ist: In der Schweiz gibt es nur einen einzigen «nationalen» Feiertag: den 1. August, unseren Bundesfeiertag. Ansonsten gilt die kantonale Regelung. Die Kantone dürfen zudem höchstens acht weitere Feiertage bestimmen; der Neujahrstag, Auffahrt, der Weihnachtstag, sprich: der 25. Dezember, sind in sämtlichen 26 Kantonen gesetzliche Feiertage.

Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste mit gesetzlichen Feiertagen nach Kanton geordnet.

Allgemein: Fällt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, etwa Samstag oder Sonntag, besteht kein Anspruch auf Kompensation. Ein Feiertag, der in die Ferien fällt, darf umgekehrt aber nicht als Ferientag angerechnet werden.

Vollzeitpensum: Fallen Fest- und Feiertage auf Arbeitstage, haben Mitarbeitende im Vollzeitpensum frei oder einen freien Tag zugute.

Teilzeitpensum: Fällt der Feiertag, wie zum Beispiel der 25. Dezember, auf einen Tag, an dem Sie arbeiten würden, haben Sie Glück und somit frei. Im umgekehrten Fall haben Sie das Nachsehen und kriegen keinen zusätzlichen freien Tag.

Teilzeitpensum mit flexiblen Arbeitszeiten oder vertraglich festgelegte Regeln für Feiertage: In diesem Fall werden Ihnen die Feiertage gemäss Ihrem Angestelltenverhältnis vergütet. Werden bei 100 Prozent acht Tage als Freitage vergütet, haben Sie in der Regel mit einem 50-Prozent-Pensum Anspruch auf vier arbeitsfreie Tage.

Anstellung im Stundenlohn: Sind Sie im Stundenlohn angestellt und ist im Arbeitsvertrag nichts anderes vermerkt, besteht gesetzlich keine Entschädigungspflicht. Die einzige Ausnahme bildet der 1. August.

Krankheit

Wer in den Ferien krank ist, kriegt mit einem Arztzeugnis die entsprechenden Tage auf dem Ferienkonto gutgeschrieben. Liegen Sie jedoch an Weihnachten mit Grippe im Bett, haben Sie Pech und gehen leer aus.

Gepostet am 29. September 2016