Coronavirus: Regeln des Bundes im März 2020 – interner Archivbeitrag

Historischer Beitrag zu den Bundesmassnahmen vom März 2020. Die damals beschriebenen Regeln sind keine aktuellen Handlungsanweisungen.

Auf einen Blick

  • Der ursprüngliche Beitrag fasste Pandemiemassnahmen vom 20. März 2020 zusammen.

  • Er wurde aus dem öffentlichen Blog genommen, weil die Regeln überholt sind.

  • Für aktuelle Gesundheitsinformationen konsultieren Sie das Bundesamt für Gesundheit und die zuständigen kantonalen Stellen.

Historischer Stand: März 2020

Dieser Beitrag bezog sich auf Kontaktbeschränkungen, Hygienehinweise und Schliessungen während der ersten Covid-19-Welle. Die damaligen Massnahmen änderten sich mehrfach. Angaben zu Abständen, Gruppengrössen, Isolation, Quarantäne und geöffneten Betrieben dürfen nicht als heutige Regeln gelesen werden.

Ende der damaligen besonderen Lage

Die letzten Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage wurden am 1. April 2022 aufgehoben. Das ist keine Aussage, dass jede andere pandemiebezogene Regel zum selben Datum endete.

Interne Aufbewahrung

Der Beitrag ist deaktiviert. Die ursprüngliche Fassung wird für die redaktionelle Nachvollziehbarkeit intern aufbewahrt.

JUSTIS Tipp
Aktuelle Informationen beim BAG prüfen

Für aktuelle Gesundheitsinformationen konsultieren Sie das Bundesamt für Gesundheit und die zuständigen kantonalen Stellen. Leiten Sie aus diesem historischen Beitrag keine heutigen Pflichten ab.

Gepostet am 2. März 2020