Am Samstag blinkt der Team-Chat, am Strand ruft die vorgesetzte Person an. Müssen Sie reagieren? Grundsätzlich dürfen Sie in Ihrer Freizeit abschalten. Entscheidend ist, ob nur eine Nachricht eingeht, ob Sie arbeiten müssen oder ob ein Bereitschaftsdienst vorgesehen ist.
Auf einen Blick
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Ausserhalb Ihrer Arbeitszeit besteht grundsätzlich keine Pflicht, berufliche Nachrichten laufend zu lesen oder sofort zu beantworten.
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Verlangte Arbeit per Telefon oder E-Mail ist Arbeitszeit. Für Pikettdienst und Ruhezeiten gelten besondere Regeln.
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Ferien dienen der Erholung. Dokumentieren Sie Arbeitseinsätze und klären Sie erhebliche Störungen mit dem Arbeitgeber.
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Darf meine vorgesetzte Person mir nach Feierabend schreiben?
Eine Nachricht ausserhalb Ihrer Arbeitszeit ist nicht automatisch verboten. Daraus folgt aber keine Pflicht, sofort zu antworten. Massgeblich sind Ihre Arbeitszeiten und zulässige Vereinbarungen über Einsätze oder Bereitschaft. Wer zeitversetzt arbeitet, kann beispielsweise eine E-Mail am Abend versenden, die Sie erst am nächsten Arbeitstag bearbeiten.
Der Bundesrat hält fest, dass Beschäftigte während ihrer Ruhezeit grundsätzlich nicht erreichbar sein müssen. Der Schutz ergibt sich bereits aus dem geltenden Arbeits- und Vertragsrecht; dafür braucht es kein pauschales Verbot jeder Kontaktaufnahme.
Muss ich die WhatsApp-Gruppe am Wochenende lesen?
Wenn Sie frei haben und keine entsprechende Dienstpflicht besteht, grundsätzlich nein. Das gilt auch für Teams, Slack oder das geschäftliche E-Mail-Postfach. Eine Chat-Gruppe oder ein Firmenhandy schafft für sich allein keine Rund-um-die-Uhr-Pflicht. Verlangt der Betrieb regelmässige Kontrollen, müssen diese in die Arbeitsorganisation einbezogen werden. «Nur kurz nachsehen» darf nicht stillschweigend zur unbezahlten Daueraufgabe werden.
Zählen kurze Antworten als Arbeitszeit?
Wenn Sie auf Anweisung oder mit Wissen und Willen des Arbeitgebers berufliche Fragen bearbeiten, ist die dafür benötigte Zeit grundsätzlich Arbeitszeit – auch zu Hause und auf dem privaten Handy. Halten Sie Beginn, Dauer und Aufgabe fest. Der blosse Eingang einer Nachricht ist dagegen noch kein Arbeitseinsatz.
Ob zusätzliche Stunden mit Freizeit oder Geld auszugleichen sind und ob ein Zuschlag anfällt, hängt unter anderem vom Vertrag, einem Gesamtarbeitsvertrag und der Unterscheidung zwischen Überstunden und gesetzlicher Überzeit ab. Eine Antwort löst deshalb nicht automatisch einen bestimmten Lohnzuschlag aus.
Ist jede verlangte Erreichbarkeit Pikettdienst?
Nein. Pikettdienst nach Art. 14 ArGV 1 betrifft die Bereitschaft für ausserordentliche Einsätze, etwa bei Störungen oder Notfällen. Regelmässige Kundenanfragen oder vorhersehbare Arbeitsspitzen lassen sich nicht einfach als Pikett bezeichnen. Das SECO grenzt Pikett von gewöhnlicher Arbeit auf Abruf ab.
Bei Pikett im Betrieb zählt grundsätzlich die ganze Bereitschaft als Arbeitszeit. Ausserhalb des Betriebs zählen grundsätzlich die Einsätze einschliesslich der notwendigen Wegzeit. Die Entschädigung ist eine separate Frage: Auch die Bereitschaft ist grundsätzlich zu entlöhnen, darf aber anders vergütet werden als die eigentliche Arbeit und kann bereits im Lohn berücksichtigt sein. Prüfen Sie Vertrag, Personalreglement und Gesamtarbeitsvertrag. Eine gesonderte schriftliche Pikettvereinbarung ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben.
Wie viel Ruhezeit muss bleiben?
Für Beschäftigte, die den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes unterstehen, gelten grundsätzlich elf zusammenhängende Stunden tägliche Ruhezeit (Art. 15a ArG). Bei Erwachsenen darf sie einmal pro Woche auf acht Stunden sinken, sofern im Durchschnitt von zwei Wochen elf Stunden eingehalten werden. Für Piketteinsätze und bestimmte Branchen gibt es Sonderregeln.
Endet Ihre Arbeit um 22.30 Uhr und beginnt sie um 07.30 Uhr, bleiben neun Stunden. Das reicht für die Grundregel nicht; ob eine zulässige Ausnahme greift, muss geprüft werden. Auch Homeoffice hebt die Schutzvorschriften nicht auf. Einen Überblick bietet das SECO zu Arbeits- und Ruhezeiten.
Muss ich in den Ferien «für dringende Fragen» erreichbar bleiben?
Ferien sollen Erholung ermöglichen. Eine dauernde Pflicht, das Telefon zu überwachen oder Aufgaben zu erledigen, kann diesem Zweck widersprechen. Organisieren Sie vor der Abreise eine Übergabe und eine Stellvertretung. Ein gewöhnlicher Engpass oder eine bequemere Rückfrage rechtfertigt nicht automatisch, Sie aus den Ferien zurückzuholen. Echte betriebliche Notlagen sind gesondert zu beurteilen.
Bekomme ich einen gestörten Ferientag zurück?
Nicht wegen jeder kurzen Rückfrage. Entscheidend ist, ob die Arbeit oder die ständige Beanspruchung die Erholung tatsächlich erheblich beeinträchtigt. Dann kann sich die Frage stellen, ob die betroffene Zeit überhaupt als Ferienbezug angerechnet werden darf. Es gibt keine allgemeine Regel «ein Anruf gleich ein zusätzlicher Ferientag». Dokumentieren Sie Dauer, Häufigkeit und Auswirkungen und verlangen Sie eine Klärung. Verlängern Sie die Ferien nicht eigenmächtig.
Was kann ich konkret vereinbaren?
Legen Sie gemeinsam fest, wann Sie erreichbar sind, wann eine Antwort erwartet wird, wer Sie vertritt und wie Einsätze erfasst und entschädigt werden. Halten Sie die Abmachung schriftlich fest. Bei dauerndem Druck helfen Vorgesetzte, Personalabteilung oder Personalvertretung weiter; Fragen zum Vollzug des Arbeitsgesetzes können Sie auch dem kantonalen Arbeitsinspektorat stellen.
Dieser Rechtstipp betrifft vor allem privatrechtliche Arbeitsverhältnisse. Für öffentlich-rechtlich Angestellte, bestimmte Branchen oder Personen mit einer höheren leitenden Tätigkeit können andere Regeln gelten. Ein Kader-Titel allein entscheidet nicht über die Ausnahme vom Arbeitsgesetz.
Vereinbaren Sie vor Ihrer Abreise eine Stellvertretung und klare Antwortzeiten. Müssen Sie trotzdem arbeiten, notieren Sie Auftrag, Zeitpunkt und Dauer. So können Sie die Arbeitszeit und eine allfällige Korrektur des Ferienbezugs konkret ansprechen.
Gepostet am 28. September 2026