Online-Bestellung nicht erhalten

Ich habe online Waren im Wert von 250 Franken gekauft. Zweimal haben sie den Auslieferungstermin geändert und mir schliesslich mitgeteilt, dass mir das Paket am 12. Dezember vorbeigebracht wird. Am 13. Dezember war es jedoch nach wie vor nicht da. Also schaute ich via Paketnachverfolgung nach, wo es steckt. Es hiess es sei bereits ausgeliefert, respektive in meinen Milchkasten gelegt worden. Ich hab es allerdings nie gesehen. Was kann ich tun?

Auf einen Blick

  • Eine Tracking-Meldung beweist nicht jede ordnungsgemässe Zustellung.

  • Klären Sie Ablageort, Zustellnachweis und die vertraglichen Regeln zum Versandrisiko.

  • Sichern Sie Tracking und Bestellunterlagen und melden Sie den fehlenden Empfang rasch dem Händler.

Paket laut Tracking zugestellt, aber nicht erhalten: Was tun?

Kontaktieren Sie den Händler und den Zustelldienst rasch. Verlangen Sie einen Zustellnachweis und klären Sie, wann und wo das Paket abgelegt wurde. Eine Tracking-Anzeige allein beantwortet noch nicht alle Fragen. Prüfen Sie auch eine vereinbarte Abstellgenehmigung.

Wer trägt beim Onlinekauf das Versandrisiko?

Art. 185 OR enthält Regeln zum Übergang der Gefahr. Bei Waren, die nur der Gattung nach bestimmt sind, müssen diese zusätzlich ausgesondert und zur Versendung abgegeben worden sein. Besondere Umstände oder Vereinbarungen können die gesetzliche Regel ändern. Es stimmt deshalb nicht pauschal, dass bei jeder Onlinebestellung schon beim Klick auf «Bestellen» jedes Versandrisiko auf die kaufende Person übergeht.

Entscheidend sind insbesondere Vertrag, AGB, vereinbarte Lieferart und ordnungsgemässe Zustellung. Ob ein Paket korrekt abgelegt oder danach gestohlen wurde, muss ebenfalls geklärt werden.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Reklamation?

Bewahren Sie Bestellung, Rechnung, AGB, Tracking und Nachrichten auf. Melden Sie eine vermutete Entwendung der Polizei und fragen Sie nach einer möglichen Versicherungsdeckung. Eine Hausratversicherung deckt Paketdiebstahl nicht automatisch. Lassen Sie die Unterlagen prüfen, bevor Sie eine Forderung endgültig aufgeben.

JUSTIS Tipp
Zustellnachweis rasch verlangen

Sichern Sie Tracking und Bestellunterlagen und melden Sie den fehlenden Empfang rasch dem Händler. Fragen Sie nach Zustellort, Foto und einer allfälligen Abstellgenehmigung.

Gepostet am 29. September 2016