Immer Ärger auf dem Schulweg

In der Schule oder auf dem Schulweg geht es zwischen den Kids nicht immer ganz friedlich zu und her. Wie sieht die Situation rechtlich aus? Wer muss für den Schaden aufkommen, wenn ein Kind von einem Anderen verletzt wird? Ihm etwas kaputt gemacht wird? Und die Eltern keinen Konsens finden?

Auf einen Blick

  • Eltern haften nicht automatisch für Schäden ihrer Kinder; Aufsicht, Urteilsfähigkeit und Versicherungsbedingungen zählen.

  • Das Jugendstrafrecht gilt ab zehn und vor achtzehn Jahren.

  • Schadenersatz und Strafverfahren sind getrennte Fragen.

Kind beschädigt fremde Sachen: Wer bezahlt den Schaden?

Marc ist acht, Noa neun. Nach einem Streit wirft Noa Marcs Rucksack auf die Strasse; er geht kaputt. Ob Noa zivilrechtlich haftet, hängt unter anderem davon ab, ob er die Folgen seines Verhaltens erkennen und entsprechend handeln konnte. Urteilsfähigkeit hat keine feste Altersgrenze. Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden ihres Kindes. Nach Art. 333 ZGB ist insbesondere zu prüfen, ob die gebotene Aufsicht eingehalten wurde.

Melden Sie den Vorfall der Privathaftpflichtversicherung. Haftung und Versicherungsschutz sind verschiedene Fragen: Gerade absichtlich verursachte Schäden können ausgeschlossen sein. Manche Policen übernehmen unter bestimmten Bedingungen auch Schäden nicht urteilsfähiger Kinder. Ohne Prüfung lässt sich deshalb weder eine Zahlung noch eine Ablehnung versprechen.

Gewalt unter Jugendlichen: Wann gilt das Jugendstrafrecht?

Die 14-jährige Julia schlägt die 13-jährige Mia ins Gesicht; Mia erleidet eine Verletzung. Hier kommen strafrechtliche Folgen infrage. Das Jugendstrafrecht gilt für Taten ab zehn und vor achtzehn Jahren. Unter zehn erfolgt keine Bestrafung nach diesem Gesetz; Schutz und pädagogische Unterstützung können dennoch nötig sein.

Ob eine Tat nur auf Strafantrag oder von Amtes wegen verfolgt wird, hängt vom konkreten Delikt und den Umständen ab. Eine Mediation ist möglich, aber keine automatische Folge einer Anzeige. Auch entscheiden Eltern nicht frei darüber, ob die Behörde ein bereits laufendes Verfahren weiterführt. Lassen Sie Antragsfristen und die Rechte des betroffenen Kindes früh klären.

Welche Sanktionen sind bei minderjährigen Tätern möglich?

Schutz und Erziehung stehen im Vordergrund. Möglich sind ein Verweis, persönliche Leistungen wie Arbeit oder Kurse sowie bei Bedarf Schutzmassnahmen. Unter 15 sind persönliche Leistungen grundsätzlich auf zehn Tage begrenzt. Ab 15 kommen auch Busse oder Freiheitsentzug infrage; bis zu vier Jahre ab 16 sind bestimmten besonders schweren Straftaten vorbehalten. Nicht jede Sanktion kann bedingt ausgesprochen werden. Alter zur Tatzeit und persönliche Verhältnisse sind entscheidend.

Streit auf dem Schulweg: Was hilft Eltern und Kindern?

Sorgen Sie zuerst für Sicherheit und notwendige medizinische Hilfe. Halten Sie Ablauf, Schäden und mögliche Zeugen fest, ohne das Kind zu einer bestimmten Darstellung zu drängen. Informieren Sie die Schule bei wiederholten Konflikten. Schadenersatz, Versicherungsleistung und Strafverfahren sind getrennt zu prüfen; eine Zahlung erledigt nicht automatisch alle Fragen.

JUSTIS Tipp
Vorfall sichern und die Folgen getrennt prüfen

Dokumentieren Sie Schäden und Verletzungen, sichern Sie mögliche Zeugen und kontaktieren Sie Schule und Versicherer. Beachten Sie behördliche Fristen. Bei Streit prüfen wir Ansprüche und die Deckung gemäss Vertrag.

Gepostet am 24. Mai 2017