Im Job zurückgestuft: Muss ich dies akzeptieren?

Wegen einer Reorganisation werde ich von einer Führungsposition wieder auf Mitarbeiterinnen-Stufe, Spezialistin, gesetzt. Zwar verdiene ich nach wie vor gleich viel, habe aber keine leitende Funktion mehr, was sich meiner Meinung nach nicht sehr gut macht für meine berufliche Laufbahn (CV). Ich will dies auch nicht akzeptieren. Was kann ich tun?

Leerer Bürostuhl auf einer tieferen Plattform neben absteigenden Stufen, Schreibtisch und Aktentasche.

Auf einen Blick

  • Eine Vertragsänderung kann eine Änderungskündigung erfordern.

  • Prüfen Sie die neuen Bedingungen und die Folgen, bevor Sie zustimmen oder selbst kündigen.

  • Halten Sie Ihre bisherigen Aufgaben und die Gründe der Reorganisation schriftlich fest.

Zurückgestuft im Job: Vertragsänderung oder neue Aufgaben?

Nicht jede neue Aufgabenverteilung ändert den Arbeitsvertrag. Massgeblich sind die vereinbarte Funktion und das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Vertragsbedingungen können Sie einvernehmlich ändern; für eine Verschlechterung braucht es grundsätzlich Ihre Zustimmung oder eine wirksame Änderungskündigung. Dabei kündigt der Arbeitgeber unter Einhaltung der geltenden Frist und bietet eine Weiterbeschäftigung zu neuen Bedingungen an. Sie müssen das Angebot nicht annehmen. Eine blosse Ablehnung beendet den bisherigen Vertrag noch nicht; eine bereits erklärte wirksame Kündigung kann ihn dagegen beenden. Auch eine Änderungskündigung kann missbräuchlich sein, etwa bei einer unbilligen Verschlechterung ohne betriebliche oder marktbedingte Gründe. Lassen Sie das konkrete Schreiben früh prüfen.

Selbst kündigen: Welche Folgen hat das für die Arbeitslosenentschädigung?

Natürlich könnten auch Sie kündigen. Davon raten wir Ihnen aber ab, da eine Eigenkündigung ohne zugesicherte neue Stelle je nach Umständen zu Einstelltagen führen kann, wenn Sie sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden. Das heisst, Sie würden weniger Arbeitslosengeld ausbezahlt erhalten.

Funktionswechsel: Pensionskassenleistungen prüfen

Ein Zurückstufen könnte unter Umständen auch Einfluss auf Ihre Sozialversicherungen haben, beispielsweise wenn Führungspersonen in Ihrem Unternehmen bessere Pensionskassenleistungen erhalten. Dies kann Ihnen am besten die Personalabteilung (HR) Ihrer Firma sagen.

JUSTIS Tipp
Unsere Empfehlung

Halten Sie Ihre bisherigen Aufgaben und die Gründe der Reorganisation schriftlich fest. Verlangen Sie ein Zwischenzeugnis, das Ihre bisherigen Funktionen korrekt wiedergibt. Ein späteres Arbeitszeugnis muss wahr und vollständig sein; ob der Grund einer Funktionsänderung oder Beendigung aufgenommen werden soll, hängt vom konkreten Zeugnis ab. Lassen Sie die Vertragsänderung prüfen, bevor Sie zustimmen oder selbst kündigen.

Gepostet am 29. September 2016