Gewaltfreie Erziehung seit Juli 2026: Was gilt für Eltern und Kinder?

Kinder haben Anspruch auf Schutz und eine Erziehung ohne Gewalt. Seit dem 1. Juli 2026 steht dieser Grundsatz ausdrücklich im Zivilgesetzbuch.

Auf einen Blick

  • Artikel 302 ZGB nennt körperliche Bestrafungen und andere erniedrigende Behandlungen ausdrücklich.

  • Die Änderung schafft keine neue Straftat.

  • Eltern und Kinder sollen zudem Zugang zu geeigneten Beratungsstellen haben.

Gewaltfreie Erziehung: Was steht seit Juli 2026 im ZGB?

Seit dem 1. Juli 2026 hält Artikel 302 ZGB ausdrücklich fest, dass Eltern ihre Kinder ohne Gewalt erziehen müssen. Genannt werden insbesondere körperliche Bestrafungen und andere Formen erniedrigender Behandlung. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass sich Eltern und Kinder bei Erziehungsschwierigkeiten gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.

Der Grundsatz gehört zur elterlichen Verantwortung: Eltern sollen die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung ihres Kindes fördern und schützen. Klare Grenzen und Regeln sind möglich, ohne ein Kind zu schlagen oder zu erniedrigen.

Waren Ohrfeigen vorher erlaubt?

Kinder waren bereits vor der Änderung durch Strafrecht und zivilrechtlichen Kindesschutz geschützt. Eine Ohrfeige kann als Tätlichkeit gelten; verursacht sie Verletzungen, kann eine Körperverletzung vorliegen. Die Beurteilung richtet sich nach den Umständen.

Die neue Bestimmung schafft keine zusätzliche Straftat. Sie macht im Familienrecht deutlich, dass Gewalt keine zulässige Erziehungsmethode ist.

Gewalt ist mehr als körperliche Bestrafung

Ständige Beschimpfungen, Demütigungen und Drohungen können Kinder ebenfalls schwer belasten. Das Gesetz nennt andere erniedrigende Behandlungen neben körperlichen Strafen. Ob ein bestimmtes Verhalten zusätzlich strafbar ist, wird gesondert beurteilt.

Gewaltfreie Erziehung bedeutet nicht, dass Eltern alles erlauben müssen. Altersgerechte Regeln, verständliche Konsequenzen und ein respektvoller Umgang helfen Kindern, Grenzen zu lernen.

Wo finden Kinder und Eltern Unterstützung?

Kinder müssen Gewalt zuhause nicht allein bewältigen. Eine Lehrperson, die Schulsozialarbeit, eine Bezugsperson aus der Familie oder dem Sportverein kann helfen, die nächsten Schritte zu planen. Die Beratung unter 147 ist kostenlos, vertraulich und telefonisch rund um die Uhr erreichbar.

Auch Eltern dürfen Hilfe suchen, ohne auf eine Eskalation zu warten. Familien- und Erziehungsberatungen bieten Unterstützung im Alltag. Bei unmittelbarer Gefahr steht die Sicherheit an erster Stelle: 117 für die Polizei, 144 für medizinische Notfälle.

JUSTIS Tipp
Hilfe suchen, bevor die Situation eskaliert

Wenn Sie als Eltern an Ihre Grenzen kommen, holen Sie früh Unterstützung bei einer Erziehungs- oder Familienberatung. Betroffene Kinder können eine Vertrauensperson oder die kostenlose vertrauliche Telefonnummer 147 kontaktieren. Bei akuter Gefahr rufen Sie die Polizei unter 117, bei einem medizinischen Notfall 144.

Gepostet am 1. Juni 2026