Bei mir wurde in der 15. Schwangerschaftswoche eine Fruchtwasseruntersuchung gemacht, weil meine Blutwerte und die Ultraschallbilder sehr schlechte Werte aufwiesen. Da es schnell gehen musste, wurde kein Gesuch an die Krankekassenkasse um Kostenübernahme gestellt. Die Ärzte vom Krankenhaus haben mir immer wieder versichert, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss. Meine Krankenkasse hat jetzt nun aber die Franchise belastet und nur die Kosten die darüber liegen mir ausbezahlt. Darf sie das?
Auf einen Blick
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Gedeckte Mutterschaftsleistungen sind von der Kostenbeteiligung befreit.
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Bei einer Fruchtwasseruntersuchung müssen auch die medizinischen Deckungsvoraussetzungen erfüllt sein.
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Lassen Sie die medizinische Indikation und Schwangerschaftswoche bestätigen.
Fruchtwasseruntersuchung: Wann zahlt die Grundversicherung?
Eine Fruchtwasseruntersuchung wird nicht in jeder Situation übernommen. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung sieht medizinische Voraussetzungen vor, etwa bestimmte erhöhte Risiken oder eine Gefährdung des Fötus. Lassen Sie sich die Indikation vom behandelnden Arzt bestätigen.
Schwangerschaft: Darf die Krankenkasse Franchise und Selbstbehalt abziehen?
Auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft darf die Grundversicherung keine Kostenbeteiligung erheben. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt gilt diese Befreiung zudem für die allgemeinen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit. Die Befreiung erweitert jedoch nicht automatisch den Leistungskatalog der Grundversicherung.
Bei einer gedeckten Untersuchung in der 15. Schwangerschaftswoche ist ein Abzug von Franchise oder Selbstbehalt deshalb grundsätzlich zu beanstanden. Entscheidend ist, dass die Untersuchung und ihre medizinische Begründung korrekt abgerechnet wurden.
Wie beantrage ich eine Korrektur der Abrechnung?
Schicken Sie Rechnung, Leistungsabrechnung und ärztliche Bestätigung mit Angabe der Schwangerschaftswoche an die Krankenkasse. Verlangen Sie eine Überprüfung und eine schriftliche Begründung, falls der Abzug bestehen bleibt. Lassen Sie einen ablehnenden Entscheid und die darin genannten Rechtsmittelfristen prüfen.
BAG: Leistungen bei Mutterschaft
Lassen Sie die medizinische Indikation und Schwangerschaftswoche bestätigen. Verlangen Sie bei einem Abzug eine schriftliche Erklärung und lassen Sie die Abrechnung prüfen.
Gepostet am 29. September 2016