Allgemeines zu Kauf von Waren

Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2021

Online-Shop verlangt Geld für unvollständige Rücksendung

Ich habe bei einem Online-Bekleidungsshop Artikel bestellt, die bei mir in drei verschiedenen Paketen eintrafen. Da ich mit dem Einkauf nicht zufrieden war, schickte ich die Waren umgehend zurück – jedoch nur in einem Paket. Nun behauptet der Online-Händler, dass ich einen Schuh nicht retourniert hätte und die Rücksendung daher unvollständig war. Für den angeblich fehlenden Schuh wurden mir 40 Franken in Rechnung gestellt. Obwohl ich ihm die Situation erklärt habe, droht man mir inzwischen sogar mit dem Inkassobüro. Was kann ich tun?

Antwort:

Weist der betreffende Online-Shop in seinen Bestimmungen darauf hin, dass für die kostenlose Rücksendung die entsprechenden Retourenkleber zu verwenden sind und die Ware unversehrt in der Originalverpackung zurückzuschicken ist, empfehlen wir Ihnen bei einem nächsten Mal, dies unbedingt so zu tun.

In Ihrem Fall stellt sich wahrscheinlich ein Beweisproblem, da Sie nur ein Paket mit einem Retourenkleber anstatt drei Pakete mit drei unterschiedlichen Retourenklebern zurückgeschickt haben. Am besten nehmen Sie mit dem Online-Bekleidungsshop noch einmal Kontakt auf und versuchen Sie den Fall erneut telefonisch zu klären. Bestehen Sie auf Ihrem Standpunkt und schicken Sie die Kopien Ihres Rücksendungsbelegs, am besten mit der Gewichtsangabe des Päckchens, an den Online-Bekleidungsshop. Da dieser alle Rücksendungen auf Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüft, müsste der Vorgang auch dokumentiert worden sein. Verlangen Sie ein Protokoll oder Ähnliches.

Da der geforderte Betrag gering ausfällt, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie betrieben werden. Gänzlich ausschliessen können wir dies aber nicht. Bleibt die Gegenseite hartnäckig, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie bestreiten die Forderung weiterhin. Der Online-Bekleidungsshop müsste in diesem Fall eine Friedensrichterverhandlung bewirken. Oder aber Sie bezahlen die 40 Franken. Obwohl diese letzte Lösung auf den ersten Blick unbefriedigend wirkt, sparen Sie am Ende viel Zeit und vermeiden zusätzlichen Ärger.

Gepostet am 7. Dezember 2016