Mietzinsreduktion wegen Umbau – was ist möglich?

Monatelanger Baulärm, Staub, blockierte Eingänge: Müssen Mietende solche Belastungen hinnehmen oder besteht ein Recht auf Mietzinsreduktion? Und wie geht man am besten vor?

Wohnung im Umbau mit Bohrmaschine und Absperrung, davor Schlüssel, leere Mietrechnung und Abwärtspfeil.

Auf einen Blick

  • Bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten kann eine angemessene Mietzinsreduktion möglich sein.

  • Informieren Sie die Vermieterschaft früh und dokumentieren Sie Störungen mit einem Bautagebuch und Fotos.

  • Sie müssen nicht zwingend das Bauende abwarten. Klären Sie bei Streit das Vorgehen mit der Schlichtungsbehörde.

Baulärm und Staub: Wann kann ich eine Mietzinsreduktion verlangen?

Beeinträchtigt ein Umbau die vertragsgemässe Nutzung Ihrer Wohnung, kann ein Anspruch auf eine angemessene Mietzinsreduktion bestehen. Entscheidend sind Art, Dauer und Ausmass der Störung. Eine feste Prozentzahl gilt nicht für alle Umbauten.

Umbau dokumentieren: Welche Belege helfen?

Informieren Sie die Vermieterschaft möglichst rasch schriftlich. Beschreiben Sie betroffene Räume, Lärmzeiten, Staub, gesperrte Zugänge und konkrete Einschränkungen. Führen Sie ein Bautagebuch und bewahren Sie Fotos, Mitteilungen und Antworten auf. Ein Einschreiben kann den Zugang belegen, ist aber nicht für jeden Reduktionsanspruch zwingend vorgeschrieben.

Mietzinsreduktion abgelehnt: Muss ich das Bauende abwarten?

Nein, Sie müssen nicht zwingend bis zum Abschluss aller Arbeiten warten. Für die endgültige Höhe kann der gesamte Bauverlauf hilfreich sein. Der Anspruch kann grundsätzlich für die Zeit bestehen, in der die Vermieterschaft den Mangel kennt, bis er behoben ist. Bei Uneinigkeit hilft die Schlichtungsbehörde. Kürzen Sie die Miete nicht eigenmächtig, ohne die rechtlichen Folgen zu klären.

Welche Pflichten hat die Vermieterschaft beim Umbau?

Nach Art. 260 OR müssen Erneuerungen und Änderungen zumutbar sein; das Mietverhältnis darf dabei nicht gekündigt sein. Bei den Arbeiten muss die Vermieterschaft auf Ihre Interessen Rücksicht nehmen. Mögliche Ansprüche auf Mietzinsreduktion und Schadenersatz bleiben vorbehalten. Fragen Sie frühzeitig nach Zeitplan, Umfang und Schutzmassnahmen.

JUSTIS Tipp
Bei Umbauten im Haus haben Sie als Mieter:in Rechte – nutzen Sie sie bewusst.

Beschreiben Sie schriftlich, wie die Bauarbeiten Ihre Wohnung beeinträchtigen. Sichern Sie Belege und machen Sie Ihre Forderung frühzeitig geltend. Lassen Sie das weitere Vorgehen prüfen, bevor Sie Mietzahlungen kürzen.

Gepostet am 29. September 2016