Ich bezahle eine höhere Miete als mein Vormieter

Ich bin vor zwei Wochen in meine neue Wohnung gezogen. Der Mietpreis beträgt CHF 2'500. Für den Parkplatz bezahle ich CHF 200 extra. Jetzt habe ich herausgefunden, dass meine Vormieterin nur CHF 1'800 für die Wohnung, inklusive Parkplatz bezahlt hat. Auf meinem Mietvertag steht jedoch, dass der vorherige Mietzins CHF 2'500 betragen hat. An der Wohnung wurde nichts wertsteigerndes gemacht. Lediglich das Parkett wurde geschliffen und die Wände gestrichen. Ist diese Mietzinserhöhung von 50% überhaupt legal?

Zwei identische Wohnungstüren mit stark unterschiedlich hohen Münzstapeln sowie Farbroller und Holzbrett.

Auf einen Blick

  • Eine deutlich höhere Anfangsmiete kann anfechtbar sein, ist aber nicht automatisch missbräuchlich.

  • Die Anfechtung muss grundsätzlich innert 30 Tagen nach Wohnungsübernahme erfolgen.

  • Sichern Sie den bisherigen Mietzins und reichen Sie eine erforderliche Anfechtung rechtzeitig bei der Schlichtungsbehörde ein.

Höhere Miete als der Vormieter: Ist sie automatisch missbräuchlich?

Nein. Eine erhebliche Erhöhung kann die Anfechtung des Anfangsmietzinses ermöglichen. Ob die neue Miete tatsächlich missbräuchlich ist, muss aber gesondert geprüft werden. Eine Erhöhung um mehr als zehn Prozent bedeutet nicht automatisch, dass die Miete unzulässig ist.

In Ihrem Beispiel sind Wohnung und Parkplatz zusammen zu vergleichen: 2’500 plus 200 Franken gegenüber früher 1’800 Franken ergeben eine Erhöhung um 50 Prozent. Sichern Sie Belege für den bisherigen Mietzins und prüfen Sie, ob dieselben Leistungen verglichen werden.

Anfangsmietzins anfechten: Welche Frist gilt?

Nach Art. 270 OR müssen Sie die Anfechtung innert 30 Tagen nach Übernahme der Wohnung bei der Schlichtungsbehörde einreichen. Neben einer erheblichen Erhöhung können eine persönliche oder familiäre Notlage oder die Lage am örtlichen Wohnungsmarkt relevant sein. Ein Gespräch mit der Vermieterschaft hält die Frist nicht an.

Falscher Vormietzins im Vertrag: Was muss ich prüfen?

Verlangen Sie eine Erklärung und die Unterlagen zum bisherigen Mietzins. In Kantonen mit Formularpflicht ist auch das amtliche Formular zum Anfangsmietzins wichtig. Falsche Angaben, ein fehlendes Formular und Erhöhungsgründe können rechtlich unterschiedliche Folgen haben. Lassen Sie Mietvertrag, Formular und Belege sofort prüfen.

JUSTIS Tipp
Formular prüfen & Mietzins rasch anfechten:

Warten Sie wegen der 30-Tage-Frist nicht auf eine Antwort der Vermieterschaft. Sichern Sie den bisherigen Mietzins und reichen Sie eine erforderliche Anfechtung rechtzeitig bei der Schlichtungsbehörde ein. Eine erhebliche Erhöhung und deren Missbräuchlichkeit sind getrennte Fragen.

Gepostet am 29. September 2016