Häufig gestellte Fragen

Zurück zu allen FAQs

Wer kann ein Rechtsschutz-Abo abschliessen?

Sie können bei uns ein Rechtsschutz-Abo abschliessen, wenn Sie volljährig sind und Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Als Ausländerin oder Ausländer benötigen Sie eine B-, C-,  L- oder S-Bewilligung. Wir behalten uns das Recht vor, Anträge abzulehnen.

Was gilt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger?

  • Wohnsitz in der Schweiz, Arbeit im Ausland: In diesem Fall können Sie unser Rechtsschutz-Abo problemlos abschliessen. Dank unserem weltweiten Rechtsschutz sind auch arbeitsrechtliche Angelegenheiten ausserhalb der Schweiz abgedeckt.
  • Wohnsitz im Ausland, Arbeit in der Schweiz: Hier ist eine Deckung bei uns leider nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, stattdessen in Ihrem Wohnland eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, welche auch rechtliche Belange in der Schweiz (z. B. Arbeitsrecht) mitversichert.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.