Häufig gestellte Fragen

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Meine beste Freundin ist Rechtsanwältin. Wozu brauche ich dann einen Rechtsschutz?

Es mag sein, dass Ihre Freundin Sie im Streitfall juristisch unterstützt – vielleicht sogar kostenlos.

Aber: Selbst die beste Anwältin übernimmt nicht Ihre Gerichtskosten oder die Entschädigung an die Gegenpartei.

Wenn Sie klagen, verlangt das Gericht in vielen Fällen einen Kostenvorschuss. Seit dem 1. Januar 2025 gilt jedoch: Wenn Sie den Prozess gewinnen, erhalten Sie den Vorschuss vom Gericht zurück. Das Gericht fordert die Kosten direkt bei der unterlegenen Partei ein. Nur wenn Sie verlieren, wird Ihr Vorschuss verwendet, um die Gerichtskosten zu decken.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor diesem Kostenrisiko.

Wir übernehmen im versicherten Rechtsfall nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch:

  • Gerichtskosten und Gutachterhonorare
  • Vorschüsse und Verfahrenskosten
  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

So bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen – ganz egal, wie der Prozess ausgeht.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen als Rechtsschutzversicherung finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.