Gut möglich, dass Ihre Freundin, die Rechtsanwältin ist, Sie gratis vor Gericht vertritt. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass sie für Ihre Gerichtskosten aufkommt. Sie wird wahrscheinlich auch nicht die Kosten der Gegenpartei übernehmen, wenn Sie in einem versicherten Rechtsfall mit Aussicht auf Erfolg dennoch unterliegen. Sind Sie die klagende Partei? Dann kann das Gericht von Ihnen einen Vorschuss verlangen. Wenn Sie gewinnen, erhalten Sie den Vorschuss vom Gericht nicht zurück. Sie müssen ihn also von der unterlegenen Partei zurückfordern. Kann diese jedoch nicht zahlen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Als Rechtsschutzversicherung übernehmen wir – neben dem Honorar für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt – auch diese Kosten im versicherten Rechtsfall.