Häufig gestellte Fragen

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Kann ich meinen Anwältin oder Anwalt wählen (freie Anwaltswahl), wenn ich einen Rechtsfall habe?

Ja, in bestimmten Fällen haben Sie Anspruch auf freie Anwaltswahl – zum Beispiel bei einem Interessenkonflikt (wenn etwa die Gegenpartei ebenfalls bei der CAP versichert ist oder es sich um einen Streit mit der Allianz Suisse handelt) oder wenn vor Gericht nur externe Anwält:innen zugelassen sind.

Grundsätzlich werden Ihre versicherten Rechtsfälle von den spezialisierten Anwältinnen und Anwälte der CAP betreut. Sollte es notwendig sein, eine externe Anwältin oder einen externen Anwalt beizuziehen – etwa bei einem Gerichtsverfahren –, können Sie diese Person in Absprache mit der CAP selbst wählen. Voraussetzung ist, dass sie im entsprechenden Gerichtskreis tätig ist und über die nötige Qualifikation verfügt.