Durch die rasante Entwicklung und Verbreitung elektrischer Fortbewegungsmittel (z. B. E-Bikes, E-Steps, E-Scooter, E-Skateboards oder elektrische Rollstühle) ist die Wahrscheinlichkeit stark gestiegen, dass man eines dieser Fahrzeuge nutzt. Ohne Verkehrsrechtsschutz sind jedoch alle rechtlichen Streitigkeiten rund um motorisierte Fahrzeuge nicht versichert. Aus diesem Grund empfehlen wir immer den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz. Was ist unter anderem mit einem Verkehrsrechtsschutz gedeckt? Motorisierte Fahrzeuge: Neben Autos und Motorrädern gelten auch E-Bikes, E-Steps, E-Scooter, E-Skateboards oder elektrische Rollstühle als motorisierte Fahrzeuge. Bitte achten Sie ausserdem darauf, dass Ihr Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist und dass Sie über die erforderlichen Berechtigungen (z. B. den passenden Führerausweis und das erforderliche Mindestalter) verfügen. Bei illegaler oder nicht berechtigter Nutzung reduziert sich unser Leistungsumfang auf eine reine Rechtsauskunft. Ohne Verkehrsrechtsschutz wären zum Beispiel Streitfälle beim Kauf eines E-Bikes oder bei der Ausleihe eines E-Scooters nicht versichert. Häufig hat man den Eindruck, dass man den Verkehrsrechtsschutz im Moment noch nicht benötigt. Doch damit ein Rechtsschutz greift, muss das auslösende Ereignis (z. B. das Mieten eines Fahrzeugs) in die versicherte Periode fallen. Schliessen Sie die Versicherung erst ab, wenn bereits ein Problem besteht, ist es zu spät. Wenn Sie Fragen dazu haben oder weitere Informationen wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter.