Tipps zur Selbsthilfe

Verkehr: Ordnungsbusse

Die Bussenliste für Verkehrsübertretungen steht in Anhang 1 der geltenden Ordnungsbussenverordnung. Prüfen Sie Vorwurf, Datum, Fahrzeug und Betrag sowie die Hinweise auf der Anzeige.

Ist der Vorwurf richtig und die Busse korrekt, ist die fristgerechte Bezahlung meist der einfachste und günstigste Weg. Für Ordnungsbussen gilt grundsätzlich eine Bedenkfrist von 30 Tagen. Mit der Bezahlung wird die Busse rechtskräftig. Wenn Sie begründete Zweifel haben, lassen Sie diese deshalb vor der Bezahlung und rechtzeitig klären.

Wenn Sie das Ordnungsbussenverfahren ablehnen oder die Busse nicht fristgerecht bezahlen, folgt ein ordentliches Strafverfahren. Zusätzliche Kosten können entstehen. Ein Strafbefehl wird aber nicht ungeprüft in jedem Fall automatisch erlassen. Beachten Sie bei einem späteren Strafbefehl dessen eigene kurze Einsprachefrist. Eine Nachricht an uns wahrt keine Behördenfrist.