Tipps zur Selbsthilfe

Familie: Vaterschaft / nicht verheiratet / Vater will Kind anerkennen

Sind Sie mit der Mutter nicht verheiratet, können Sie Ihr Kind grundsätzlich beim Zivilstandsamt anerkennen, auch bereits vor der Geburt. Ein bestehendes Kindesverhältnis zu einem anderen Vater kann eine vorgängige gerichtliche Klärung erfordern.

Vereinbaren Sie einen Termin und fragen Sie das Zivilstandsamt vorab, welche Dokumente benötigt werden. Bei einem Bezug zum Ausland klären Sie auch die Zuständigkeit, die ausländischen Urkunden und die Anerkennung im anderen Staat. Besprechen Sie zudem die gemeinsame elterliche Sorge; die Anerkennung allein regelt nicht alle Fragen dazu.

Bundesamt für Justiz: Kindesanerkennung in der Schweiz und im Ausland.

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