Arbeit: Lohn nicht bezahlt
Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Lohn bezahlen, grundsätzlich am Monatsende, sofern keine andere gültige Regelung besteht. Prüfen Sie zuerst, ob eine Bank- oder administrative Verzögerung vorliegt, und fragen Sie beim Arbeitgeber nach.
Bleibt die Zahlung aus, fordern Sie den konkreten offenen Betrag schriftlich mit einer angemessenen Zahlungsfrist ein. Bei bereits fälligem Lohn können beispielsweise 5 bis 10 Tage sinnvoll sein; das ist eine praktische Empfehlung, keine gesetzliche Standardfrist. Ein eingeschriebener Brief hilft beim Zustellnachweis. Bewahren Sie Vertrag, Abrechnungen, Kontoauszüge, Mahnungen und Zustellbelege auf.
Wird weiterhin nicht bezahlt, kommen eine Betreibung oder ein Schlichtungsgesuch für die Lohnforderung in Betracht. Lassen Sie Zuständigkeit und Vorgehen klären; eine Klage ist nicht erst nach einer erfolglosen Betreibung möglich.
Erhebliche, wiederholte Lohnausstände können weitere Schritte rechtfertigen. Bei Zahlungsunfähigkeit sieht Art. 337a OR eine fristlose Kündigung vor, wenn der Arbeitgeber innert angemessener Frist keine Sicherheit für die Forderungen leistet. Nicht jeder verspätete Lohn berechtigt dazu. Lassen Sie vor einer Arbeitsniederlegung oder fristlosen Kündigung die konkreten Voraussetzungen prüfen und kündigen Sie solche Schritte nicht unüberlegt an.
Bei drohender Insolvenz sollten Sie rasch die zuständige öffentliche Arbeitslosenkasse kontaktieren und die Lohnforderung aktiv verfolgen. Eine Insolvenzentschädigung kann unter Voraussetzungen ausstehende Löhne für höchstens vier Monate decken; die genaue Periode hängt vom gesetzlichen Ereignis und der geleisteten Arbeit ab. Der Antrag ist grundsätzlich innert 60 Tagen ab dem massgeblichen Ereignis einzureichen. Warten Sie nicht auf den Abschluss des Konkurses.