Tipps zur Selbsthilfe: Allgemeines zum Mietvertrag

Wohnen: Allgemeine Fragen zum Mietvertrag

Ein Mietvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Zu Beweiszwecken empfehlen wir aber, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschliessen.

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, lesen Sie ihn bitte genau durch. Verlangen Sie bei unklaren Regelungen oder Formulierungen eine klare Formulierung. Denn es sind genau diese unklaren Formulierungen, welche später zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Mietvertragsformulare für Wohnungen sind meist gegen eine kleine Gebühr bei der Mietschlichtungsstelle am Ort der Wohnung oder beim Mieter- oder Hauseigentümerverband erhältlich. Viele Formulare und Dokumente sind auch auf der Internetseite www.mietrecht.ch gratis zum Herunterladen vorhanden.