Tipps zur Selbsthilfe

Wohnen: Grundeigentümer/Nachbarn/Lärm und andere Störungen

Nach Art. 684 ZGB sind übermässige Einwirkungen auf Nachbargrundstücke zu unterlassen. Dazu gehören insbesondere schädliche oder nach Lage, Beschaffenheit und Ortsgebrauch nicht gerechtfertigte Luftverunreinigungen, Gerüche, Lärm, Erschütterungen, Strahlung oder der Entzug von Besonnung und Tageslicht. Nicht jede spürbare Störung ist bereits rechtswidrig.

Sprechen Sie eine konkrete Störung nach Möglichkeit ruhig an und dokumentieren Sie Datum, Dauer, Ausmass und Zeugen. Vermeiden Sie heimliche Aufnahmen privater Gespräche. Teilen Sie uns Ort und Art der Einwirkung mit; je nach Situation sind neben dem ZGB auch Umwelt-, Bau- und örtliche Vorschriften relevant. Wir können mögliche Schritte und die zuständige Stelle prüfen. Bei akuter Gefahr schützen Sie sich und rufen nötigenfalls die Polizei.