Wohnen: Lärm und andere Störungen
Ein gewisses Mass an normalen Alltagsgeräuschen ist hinzunehmen. Was zumutbar ist, hängt von Art, Dauer, Intensität und örtlichen Verhältnissen ab. Kindergeräusche oder Gartenarbeit sind deshalb weder ausnahmslos verboten noch grenzenlos erlaubt. Übermässiger Lärm kann auch tagsüber unzulässig sein.
Prüfen Sie die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde und die Hausordnung. Häufig beginnt die Nachtruhe um 22 Uhr; Ende, Mittagsruhe und Regeln für Sonn- und Feiertage unterscheiden sich örtlich. Eine schweizweit einheitliche Regel "22 bis 6 Uhr" gibt es dafür nicht.
Sprechen Sie den Nachbarn nach Möglichkeit ruhig und konkret an. Führen Sie bei wiederholten Störungen ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms und notieren Sie Zeugen. Machen Sie keine heimlichen Aufnahmen nichtöffentlicher Gespräche und überwachen Sie die Nachbarn nicht.
Hilft das Gespräch nicht, informieren Sie die Verwaltung schriftlich und bitten Sie um Abhilfe. Bei erheblicher Beeinträchtigung kann ein Mietmangel vorliegen; mögliche Mängelrechte wie Mietzinsherabsetzung sind konkret zu prüfen. Kürzen Sie die Miete nicht einfach selbst. Bei akuter erheblicher Ruhestörung kann die örtliche Polizei helfen; bei Bedrohung hat Ihre Sicherheit Vorrang.