Tipps zur Selbsthilfe: Lärm und andere Störungen

Wohnen: Lärm und andere Störungen

Normale Immissionen, also ein gewisser Lärm während der Tageszeit muss akzeptiert werden, dazu gehören etwa Kinderlärm oder Rasenmäher, etc.. Es gelten aber die Ruhezeiten gemäss Lärmschutzbestimmungen der Gemeinden. In der Regel sind das von Montag bis Samstag zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen. Übermässiger Lärm muss aber auch ausserhalb der Ruhezeiten nicht toleriert werden.

Wie Sie am besten bei Streit wegen Lärm vorgehen:

  • Versuchen Sie den Streit mit dem Nachbarn mit kühlem Kopf selber zu schlichten.
  • Wenn das nichts hilft, wenden Sie sich an Ihren Vermieter, mit der Bitte, den Streit zu schlichten.
  • Wenn dieser untätig bleibt oder seine Massnahmen keine Wirkung zeigen, können Sie die Mängelrechte wahrnehmen. Sehen Sie dazu unsere Rechtstipps bei Mängeln, die der Mieter nicht zu verantworten hat. Denn durch Nachbarn verursachter übermässiger Lärm gilt als Mangel.