Arbeit: Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Arbeitgeber muss Ihre Gesundheit und persönliche Integrität am Arbeitsplatz schützen. Er muss die erforderlichen und zumutbaren Schutzmassnahmen treffen; neben dem Arbeitsgesetz ist insbesondere seine Fürsorgepflicht nach Art. 328 OR wichtig.
Nehmen Sie Beschwerden ernst. Eine ärztliche Abklärung und ein Gespräch mit einer Vertrauensperson können helfen, die Belastung einzuordnen. Informieren Sie die verantwortliche Person im Betrieb zeitnah über das Arbeitsproblem und die benötigten Massnahmen, ohne unnötige Diagnosedetails offenzulegen. Bei akuter Gefahr darf die Meldung nicht erst auf ein späteres Arztgespräch warten; bringen Sie sich in Sicherheit und holen Sie erforderlichenfalls sofort Hilfe.
Halten Sie Vorfälle, Belastungen und Meldungen sachlich fest. Bleibt eine Lösung aus, kommen eine interne Vertrauensstelle, das zuständige kantonale Arbeitsinspektorat oder eine rechtliche Beratung in Betracht. Wir helfen Ihnen, ein angemessenes Vorgehen zu klären.