Tipps zur Selbsthilfe

Familie/Finanzen: Pflichtteile

Seit 1. Januar 2023 haben Nachkommen sowie Ehegatten und eingetragene Partner grundsätzlich einen Pflichtteil von der Hälfte ihres jeweiligen gesetzlichen Erbanspruchs. Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Geschwister und unverheiratete Partner haben ebenfalls keinen Pflichtteil. Die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsschutz sind getrennte Fragen.

Beispiel: Hinterlassen Sie Ehegatten und Kinder, beträgt der gesetzliche Anteil des Ehegatten die Hälfte und der Kinder zusammen die andere Hälfte. Die Pflichtteile betragen dann grundsätzlich je ein Viertel des Nachlasses für Ehegatten und Kinder zusammen. Die andere Hälfte ist grundsätzlich frei verfügbar; besondere Situationen und Berechnungsgrundlagen sind zu prüfen.

Sie können einen pflichtteilsgeschützten Erben ohne Begründung auf den Pflichtteil setzen. Vollständige Enterbung ist dagegen nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich; ein gültiger Verzichtsvertrag ist eine andere Möglichkeit. Prüfen Sie ältere Verfügungen, Schenkungen, Scheidungsverfahren und bereits bestehende Verträge mit einer Fachperson.