Tipps zur Selbsthilfe

Familie/Finanzen: Glossar Erbrecht

Erbe: tritt grundsätzlich in Vermögensrechte und Schulden des Nachlasses ein. Vermächtnis oder Legat: verschafft grundsätzlich einen Anspruch auf eine bestimmte Zuwendung gegenüber den Beschwerten, ohne allein deshalb Erbenstellung zu begründen. Pflichtteil: gesetzlich geschützter Mindestanteil bestimmter Erben, nicht gleich dem ganzen gesetzlichen Erbteil.

Eigengut: güterrechtlicher Begriff für Vermögen, das bei Errungenschaftsbeteiligung einer Person allein zugeordnet bleibt, etwa bestimmte voreheliche Werte oder Erbschaften; die Einordnung beeinflusst die güterrechtliche Abrechnung vor der Erbteilung. Erbfähigkeit: Fähigkeit, Erbe oder Vermächtnisnehmer zu sein; sie ist von der Fähigkeit, selbst ein Testament zu errichten, zu unterscheiden. Willensvollstrecker: vom Erblasser ernannte Person zur Umsetzung der Verfügung und Verwaltung beziehungsweise Teilung nach den gesetzlichen Regeln.