Tipps zur Selbsthilfe

Familie/Finanzen: Wissenswertes rund ums Erbe

Eine Erbschaft kann auch Schulden umfassen. Klären Sie nach einem Todesfall frühzeitig Vermögen, Verpflichtungen und zuständige Behörde. Eine Ausschlagung ist grundsätzlich innert drei Monaten möglich; Beginn und Ausnahmen hängen von der Erbenstellung und Kenntnis ab. Handlungen über blosse Verwaltung hinaus können die Ausschlagung gefährden.

Bei unklarer Schuldenlage kann ein öffentliches Inventar helfen; dafür gilt grundsätzlich eine kürzere Monatsfrist. Lassen Sie die geeignete Massnahme sofort prüfen. Bedingungen, Auflagen und eine Anfechtung von Verfügungen benötigen eine separate Prüfung; warten Sie nicht auf vollständige Familienverhandlungen, wenn Fristen laufen.