Familie/Finanzen: Warum Testament oder Erbvertrag?
Mit einer klaren Nachlassplanung können Sie Wünsche festhalten und Streitrisiken senken. Ohne wirksame abweichende Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge. Unverheiratete Partner erben nicht automatisch; Patchwork-Familien und besondere Vermögensverhältnisse verdienen sorgfältige Planung.
Ein Testament setzt grundsätzlich Urteilsfähigkeit und vollendetes 18. Altersjahr voraus. Sie können insbesondere Erben einsetzen, Vermächtnisse zuwenden, Teilungsregeln festlegen und einen Willensvollstrecker ernennen. Pflichtteile, gültige Erbverträge und gesetzliche Form müssen berücksichtigt werden. Eine Verfügung hat nicht unabhängig von ihrer Gültigkeit immer Vorrang.
Erstellen Sie eine Übersicht über Vermögen, Schulden und wichtige Dokumente, ohne Passwörter offen beizulegen. Überprüfen Sie die Planung nach Heirat, Trennung, Scheidung oder Geburt. Lassen Sie sich bei komplexen Verhältnissen unabhängig beraten und nicht unter Druck setzen. Ein Erbvertrag ist stärker bindend als ein frei widerrufliches Testament.