Tipps zur Selbsthilfe: Allgemeines zum Stock­werk­eigentum

Wohnen: Stockwerkeigentümer / Anderes

Als Stockwerkeigentümer haben Sie Rechte und Pflichten. Ihre Wohnung können Sie verändern und umbauen. Da Sie aber auch Mieteigentümer der gesamten Liegenschaft sind, haben Sie auch ein Recht auf die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile, dürfen darüber aber nicht alleine bestimmen.

In Ihrer Eigenschaft als Stockwerkeigentümer können Sie an die Stockwerkeigentümer-Versammlung Anträge stellen und über die Anträge abstimmen.

Achtung Frist: Ist ein Stockwerkeigentümer mit einem Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung nicht einverstanden, muss er diesen innert einer einmonatigen Frist seit Kenntnisnahme vom Beschluss beim Gericht am Ort wo sich die Liegenschaft befindet anfechten. Wird ein Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft nicht angefochten, sind die Stockwerkeigentümer an den Beschluss gebunden.

Ganz wichtig ist das Stockwerkeigentümerreglement, es regelt die wichtigsten Punkte rund um die Kostentragung, die Beschlüsse, die Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer und das Vorgehen bei Uneinigkeiten.