Tipps zur Selbsthilfe

Wohnen: Stockwerkeigentümer / Anderes

Stockwerkeigentum gibt Ihnen Sonderrechte an Ihrer Einheit und Mitrechte an gemeinschaftlichen Teilen. Umbauten sind nicht uneingeschränkt zulässig: Tragende Teile, Fassade, gemeinschaftliche Anlagen, Reglement und nötige Bewilligungen sind zu beachten. Über gemeinschaftliche Teile können Sie nicht alleine bestimmen. Sie können an der Versammlung Anträge stellen und nach den geltenden Regeln abstimmen.

Gesetzes- oder reglementswidrige Beschlüsse können Eigentümer, die nicht zugestimmt haben, grundsätzlich innert eines Monats seit Kenntnis anfechten. Blosse Unzufriedenheit reicht nicht. Das notwendige Schlichtungs- und Gerichtsverfahren sowie die Frist sind sofort zu prüfen. Bei schwersten Mängeln kann Nichtigkeit vorliegen; darauf sollten Sie sich nicht ungeprüft verlassen. Senden Sie Reglement, Beschluss und Korrespondenz.