Tipps zur Selbsthilfe

Versicherungen: Kündigung per Ablauf

Prüfen Sie Police und AVB auf Versicherungsdauer, Ablauf, Kündigungsfrist und verlangte Form. Senden Sie die Kündigung frühzeitig und beweisbar; grundsätzlich muss sie rechtzeitig beim Versicherer eintreffen. Verlangen Sie eine Bestätigung mit Enddatum und organisieren Sie nötigen Anschlussversicherungsschutz.

Bei Verträgen nach VVG kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich auf Ende des dritten und jedes folgenden Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen, auch bei längerer Vertragsdauer; Ausnahmen und früher mögliche vertragliche Kündigungen sind zu prüfen. Bei Lebensversicherung und obligatorischer Krankenversicherung gelten besondere Regeln.

Eine vereinbarte stillschweigende Verlängerung nach VVG darf jeweils höchstens ein Jahr betragen; sie ist nicht bei jedem Vertrag zwingend ein Jahr. Bei monatlichen Abonnements können kürzere Regeln gelten. Massgeblich sind Ihre konkreten Bedingungen, nicht eine allgemeine Fristangabe für alle JUSTIS- oder CAP-Produkte.