Shopping: Wegfall Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung kann bei gewöhnlichen Warenkäufen vertraglich verändert oder ausgeschlossen werden. Prüfen Sie, ob eine Klausel wirksam Vertragsbestandteil geworden ist und tatsächlich den geltend gemachten Mangel erfasst. Arglistig verschwiegene Mängel kann der Verkäufer nicht durch einen Haftungsausschluss abdecken.
Die gesetzliche Verjährung beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung, auch bei Gebrauchtware. Bei gewerblichem Verkauf für persönlichen oder familiären Gebrauch darf sie grundsätzlich nicht unter zwei Jahre beziehungsweise bei Gebrauchtware unter ein Jahr verkürzt werden. Ein Jahr gilt somit nicht automatisch für alle gebrauchten Sachen.
Mangelanzeige und Verjährung sind getrennt: Melden Sie Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Eine Reklamation allein unterbricht die Verjährung nicht sicher. Vertragliche Reparaturrechte oder freiwillige Garantien können andere Bedingungen haben; lassen Sie bevorstehende Fristen prüfen.