Shopping: Inhalt gesetzliche Garantie / Gewährleistung
Der Verkäufer haftet grundsätzlich für zugesicherte Eigenschaften und erhebliche Mängel, die beim massgeblichen Gefahrübergang bereits angelegt waren. Nicht jede spätere Abnutzung oder selbst verursachte Beschädigung ist ein Gewährleistungsfall. Prüfen Sie Vertragsbedingungen und eine zusätzliche Hersteller- oder Händlergarantie getrennt.
Prüfen Sie die Ware nach Erhalt und melden Sie erkennbare Mängel unverzüglich; versteckte Mängel sofort nach Entdeckung. Dokumentieren Sie Fehler, Kaufbeleg und Meldung schriftlich. Für gewöhnliche Warenkäufe gibt es keinen pauschalen Anspruch auf Reparatur nach eigener Wahl.
Nach den gesetzlichen Regeln kommen insbesondere Minderung oder Wandelung infrage; bei vertretbaren Sachen auch Ersatzlieferung. Die Voraussetzungen und vertraglichen Änderungen sind zu prüfen. Ein Gericht kann statt verlangter Wandelung eine Minderung zusprechen. Verlangen Sie eine konkrete Lösung beim Verkäufer, bevor Sie eigenmächtig Reparaturen beauftragen.