Tipps zur Selbsthilfe: Ich will jemanden betreiben

Finanzen: Sie wollen jemanden betreiben

Schuldet Ihnen jemand Geld, können Sie gegen den Schuldner beim Betreibungsamt an seinem Wohnsitz die Betreibung einleiten. Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, müssen Sie diesen in einem Gerichtsverfahren beseitigen lassen. Wenden Sie sich in diesem Fall an uns, damit wir Sie für das weitere Vorgehen beraten können.

 
Der Bund betreibt einen Betreibungsschalter mit weiteren Infos und auf dem Sie online ein Formular für die Stellung eines Betreibungsbegehrens ausfüllen können.