Finanzen: Sie wollen jemanden betreiben
Fordern Sie eine fällige Forderung zuerst beweisbar ein und sichern Sie Vertrag, Rechnungen und Zahlungsbelege. Eine Betreibung wird grundsätzlich am Wohnsitz des Schuldners beziehungsweise am Sitz der Gesellschaft eingeleitet; es bestehen Ausnahmen. Geben Sie Schuldner, Betrag und Forderungsgrund korrekt an. Die Betreibung beweist die Forderung nicht.
Sie müssen die Betreibungskosten zunächst vorschiessen. Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, ist der passende Weg zur Beseitigung zu prüfen, etwa Rechtsöffnung bei geeignetem Titel oder eine Forderungsklage. Melden Sie uns das Dossier mit allen Unterlagen. Berücksichtigen Sie Fristen, weitere Kosten und tatsächliche Zahlungsfähigkeit, bevor Sie weitere Schritte finanzieren.