Arbeit: 13. Monatslohn / Gratifikation
Ein 13. Monatslohn ist nicht für alle Arbeitsverhältnisse gesetzlich vorgeschrieben. Ein Anspruch kann sich insbesondere aus dem Arbeitsvertrag, einem Gesamtarbeitsvertrag oder den vereinbarten Anstellungsbedingungen ergeben. Ein fest vereinbarter 13. Monatslohn ist Lohn und darf nicht allein wegen eines schlechten Geschäftsergebnisses oder einer schlechten Leistungsbeurteilung verweigert werden.
Eine Gratifikation ist eine Sondervergütung, etwa zum Jahresende. Ob ein Anspruch besteht und ob der Arbeitgeber die Höhe bestimmen darf, hängt von der Vereinbarung und der bisherigen Auszahlungspraxis ab. Eine Gratifikation ist also nicht immer freiwillig. Regelmässige vorbehaltlose Zahlungen können einen Anspruch begründen; häufig ist eine Auszahlung während mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren massgeblich. Entscheidend sind jedoch die konkreten Umstände. Eine im Voraus fest bestimmte oder objektiv berechenbare Vergütung kann unabhängig von ihrer Bezeichnung Lohn sein.
Bewahren Sie Vertrag, Lohnabrechnungen und Mitteilungen zu den bisherigen Zahlungen auf.