Tipps zur Selbsthilfe

Gesundheit/Versicherung: Krankenkasse zahlt nicht

Bei Zweifeln an der Kostenübernahme fragen Sie möglichst vor der Behandlung schriftlich nach einer Kostengutsprache. Beschreiben Sie Behandlung und Leistungserbringer genau. Lassen Sie medizinisch dringende Hilfe dadurch nicht verzögern.

Verlangen Sie bei Ablehnung eine Begründung und melden Sie uns das Dossier rasch. Bei der obligatorischen Grundversicherung kann eine formelle Verfügung verlangt werden; die Einsprachefrist beträgt grundsätzlich 30 Tage ab Eröffnung. Beachten Sie die Rechtsmittelbelehrung. Bei privater Zusatzversicherung gilt ein anderer Rechtsweg: Die KVG-Einsprache gilt dort nicht.

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