Tipps zur Selbsthilfe

Gesundheit/Versicherung: Krankenkassenwechsel Grundversicherung

Für den üblichen Wechsel per 1. Januar muss die Kündigung nach Mitteilung der neuen Prämie spätestens am 30. November beim bisherigen Grundversicherer eintreffen; der Poststempel genügt nicht. Schicken Sie sie früh mit Zustellnachweis und melden Sie sich gleichzeitig bei der neuen Kasse an. Für bestimmte Modelle und Situationen sind auch andere Wechseltermine möglich.

Die neue Kasse muss versicherungspflichtige Personen in ihrem Tätigkeitsgebiet unabhängig vom Gesundheitszustand ohne Vorbehalte aufnehmen. Der Wechsel muss lückenlos bestätigt werden. Bestimmte ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen und Kosten können einen Wechsel verhindern; Ausnahmen sind zu prüfen. Die Zusatzversicherung ist ein separater Vertrag und muss nicht ebenfalls gewechselt werden.

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