Tipps zur Selbsthilfe: Grundversicherung

Gesundheit/Versicherung: Krankenkassenwechsel Grundversicherung

Die Grundversicherung kann jährlich gewechselt und gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eingehen.

Mit Bezug auf die obligatorische Grundversicherung muss die Krankenkasse jede Person ohne gesundheitliche Vorbehalte aufnehmen.