Gesundheit: Organ- und Gewebespenden
Sie können ab 16 Jahren festhalten, ob und welche Organe oder Gewebe Sie nach dem Tod spenden möchten. Besprechen Sie den Willen mit Ihren Angehörigen und halten Sie ihn schriftlich auffindbar fest, etwa in einer Organspende-Karte oder Patientenverfügung. Organe dürfen nicht gegen Bezahlung gehandelt werden.
Stand 1. Oktober 2026 gilt noch die erweiterte Zustimmungsregelung: Fehlt eine bekannte Willensäusserung, werden die nächsten Angehörigen befragt und entscheiden nach dem mutmasslichen Willen. Sind keine Angehörigen erreichbar, ist eine Entnahme nicht zulässig. Die beschlossene erweiterte Widerspruchsregelung ist noch nicht in Kraft; die Einführung und das Register sind für 2027 vorgesehen. Prüfen Sie bei späterer Nutzung die aktuellen BAG-Angaben.
Sie können Zustimmung beschränken oder Spenden ablehnen. Eine Organspende-Erklärung ist nicht automatisch eine Einwilligung oder Ablehnung für jede sonstige medizinische Forschung; solche Wünsche sollten getrennt und klar festgehalten werden.