Gesundheit: Zwangsmassnahmen
Festhalten, Einschliessen und Behandlung ohne Einwilligung greifen schwer in persönliche Rechte ein. Sie brauchen eine konkrete gesetzliche Grundlage und strenge Voraussetzungen. Gründe und Regeln unterscheiden sich nach Situation, etwa Heimaufenthalt, fürsorgerischer Unterbringung oder Infektionsschutz.
Eine Massnahme muss erforderlich und verhältnismässig sein. Weniger einschneidende Mittel müssen unzureichend sein oder von vornherein nicht genügen; sie müssen nicht erst um jeden Preis erfolglos ausprobiert werden. Je nach gesetzlicher Grundlage kommen auch ernsthafte Eigengefährdung oder andere ausdrücklich geregelte Gründe infrage, nicht nur Gefahr für andere.
Verlangen Sie verständliche Gründe, Dokumentation und Information über Beschwerdeweg und Frist. Die Massnahme muss überprüft und sobald möglich beendet werden. Lassen Sie bei Streit unverzüglich die zuständige Behörde beziehungsweise das Gericht prüfen; für gewisse Anordnungen laufen sehr kurze Fristen.