Tipps zur Selbsthilfe

Gesundheit: Information und Aufklärung

Sie haben Anspruch auf verständliche und angemessene Information über Gesundheitszustand, vorgeschlagene Untersuchungen und Behandlung, wesentliche Risiken, Folgen, Alternativen, Prognose und finanzielle Aspekte. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen, und sprechen Sie ungeklärte Kosten an.

Ein Notfall beseitigt die Aufklärungspflicht nicht pauschal. Sie kann eingeschränkt oder nachgeholt werden, soweit die Dringlichkeit und Ihr Zustand eine rechtzeitige Aufklärung tatsächlich nicht erlauben. Soweit möglich bleiben Ihr Wille und Ihre Beteiligung massgebend.

Sie können ausdrücklich auf bestimmte Informationen verzichten, etwa eine Diagnose nicht wissen wollen. Klären Sie die Reichweite mit der Fachperson und lassen Sie dies dokumentieren. Ein Informationsverzicht ist nicht automatisch eine Zustimmung zu beliebiger Behandlung.