Gesundheit: Patienten abgelehnt
Eine Einrichtung muss für Ihre Behandlung geeignet sein und über die erforderliche Kapazität verfügen. Ein öffentliches Spital muss nicht jede gewünschte Behandlung jederzeit anbieten; gesetzliche Aufnahme- und Versorgungspflichten und der konkrete Leistungsauftrag sind zu beachten.
Eine privat tätige Ärztin oder ein Arzt kann eine neue Behandlung grundsätzlich ablehnen, etwa bei fehlender Kapazität oder Fachkompetenz. Notfallhilfe, besondere gesetzliche Pflichten und eine bereits übernommene Behandlung sind gesondert zu beurteilen. Fragen Sie nach einer geeigneten Alternative und lassen Sie einen zweifelhaften Ablehnungsgrund prüfen. Bei einem akuten medizinischen Notfall suchen Sie sofort Hilfe, nötigenfalls über 144.