Arbeit: Zeitpunkt der Ferien
Ferien sollen grundsätzlich im Dienstjahr bezogen werden. Mindestens zwei Wochen müssen zusammenhängen. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt, muss Ihre Wünsche aber berücksichtigen, soweit dies mit den betrieblichen Interessen vereinbar ist. Dazu gehören beispielsweise die Schulferien Ihrer Kinder.
Fragen Sie Ferien früh an und lassen Sie die Bewilligung möglichst schriftlich bestätigen, bevor Sie verbindlich buchen. Eine vernünftige Planung soll möglich sein; das SECO nennt dafür in der Regel mindestens drei Monate Vorlauf. Das ist eine praktische Orientierung zur rechtzeitigen Planung und keine starre, im Gesetz festgelegte Dreimonatsfrist. Bleibt eine Antwort aus, fragen Sie nach und bitten Sie schriftlich um eine Entscheidung.
Bereits bewilligte Ferien dürfen kurzfristig grundsätzlich nur wegen dringender betrieblicher Notfälle verschoben werden. Klären Sie in diesem Fall die notwendigen Mehr- und Stornokosten sowie Ersatztermine schriftlich. Solche durch die Änderung verursachten Kosten gehen grundsätzlich zulasten des Arbeitgebers. Treten Sie umstrittene Ferien nicht eigenmächtig an; holen Sie vorher Rat ein.