Tipps zur Selbsthilfe

Gesundheit: Freie Arztwahl Allgemein

Die Wahl einer Gesundheitsfachperson und die Kostenübernahme sind zwei verschiedene Fragen. Beim Standardmodell können Sie grundsätzlich unter zugelassenen Leistungserbringern wählen. Hausarzt-, HMO- oder Telmedmodelle können vorgeschriebene Anlaufstellen und Überweisungen verlangen; prüfen Sie die Bedingungen vor einem geplanten Wechsel.

Für stationäre Behandlungen besteht eine Wahl unter geeigneten Listenspitälern, auch ausserhalb des Wohnkantons. Bei einer ausserkantonalen Wahl aus persönlichen Gründen kann die Vergütung auf den massgebenden Referenztarif begrenzt sein; eine Differenz zahlen Sie oder eine Zusatzversicherung. Bei Notfall oder medizinischer Notwendigkeit gelten besondere Regeln. Klären Sie geplante Behandlung und allfällige Zusatzkosten schriftlich vorab, ohne dringende Hilfe zu verzögern.