Tipps zur Selbsthilfe

Gesundheit: Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie als urteilsfähige Person für spätere Urteilsunfähigkeit medizinische Wünsche fest und können eine Vertretungsperson bestimmen. Sie muss schriftlich, datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Besprechen Sie unklare oder weitreichende Entscheidungen mit einer medizinischen Fachperson.

Die Verfügung ist grundsätzlich zu beachten; Ausnahmen bestehen insbesondere bei rechtswidrigen Anordnungen oder begründeten Zweifeln am freien beziehungsweise aktuellen mutmasslichen Willen. Sie können sie ändern oder widerrufen. Prüfen Sie sie regelmässig und nach wichtigen Veränderungen; eine zweijährliche Überprüfung ist eine Empfehlung, keine automatische Ablaufzeit.

Geben Sie Arzt und Vertretung eine Kopie und tragen Sie einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort bei sich. FMH-Vorlage (Kurzversion).