Tipps zur Selbsthilfe

Versicherung: Arbeitgeber im Konkurs

Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig, kann die Insolvenzentschädigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen offene Lohnforderungen für bereits geleistete Arbeit abdecken. Sie wird nicht automatisch ausbezahlt: Jeder Arbeitnehmer muss einen eigenen Antrag stellen.

Handeln Sie rasch: Der Antrag muss spätestens 60 Tage nach Eintritt des massgebenden gesetzlichen Ereignisses bei der zuständigen öffentlichen Arbeitslosenkasse am Sitz des Arbeitgebers eingehen. Welches Ereignis die Frist auslöst, hängt von der Situation ab. Sichern Sie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Belege zu den offenen Löhnen und lassen Sie die Frist sofort abklären.

SECO: Informationen und aktuelles Antragsformular.

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