Arbeit: Krank in den Ferien
Wer während der Ferien krank wird oder einen Unfall hat, kann die betroffenen Ferientage nachbeziehen, wenn dadurch die Erholung tatsächlich verhindert wird. Einige Tage mit Fieber im Bett können darunter fallen; nicht jede leichte Beschwerde genügt.
Informieren Sie den Arbeitgeber möglichst sofort und lassen Sie sich vor Ort ärztlich behandeln. Bitten Sie um ein Zeugnis, das die Ferienunfähigkeit und deren Dauer bestätigt. Ein gewöhnliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis genügt nicht immer. Bewahren Sie Behandlungsunterlagen und Medikamentenquittungen als zusätzliche Belege auf; Quittungen allein beweisen keine Ferienunfähigkeit.
Arbeits- und Ferienunfähigkeit sind verschieden: Ein Pianist mit gebrochenem Finger kann möglicherweise nicht auftreten, sich aber trotzdem am Strand erholen. Besprechen Sie die Gutschrift der nachgewiesenen Tage und den späteren Ferienbezug mit dem Arbeitgeber. Verlängern Sie die Ferien nicht eigenmächtig.