Arbeit: Sorgfalts- und Treuepflicht Arbeitnehmer
Sie müssen übertragene Arbeiten sorgfältig ausführen und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers wahren (Art. 321a OR). Dazu gehören der fachgerechte Umgang mit Geräten und Fahrzeugen sowie der Schutz vertraulicher Kundeninformationen und Geschäftsgeheimnisse.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig Schaden verursacht, kann haften. Die Verantwortung ist aber anhand der konkreten Tätigkeit, des Berufsrisikos, Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten zu beurteilen (Art. 321e OR); nicht jeder Fehler führt automatisch zur vollen Kostenübernahme. Eine Kündigung und insbesondere eine fristlose Entlassung haben eigene Voraussetzungen. Das Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig und angemessen sein und darf nicht als Strafe eingesetzt werden.
Die Geheimhaltungspflicht kann nach dem Austritt fortbestehen, soweit berechtigte Interessen dies erfordern. Über Ihren eigenen Lohn dürfen Sie grundsätzlich sprechen; vertrauliche Lohndaten anderer Personen dürfen Sie dadurch nicht beliebig weitergeben.
Treuepflicht verlangt nicht die Aufgabe Ihrer Gesundheit oder Ihrer persönlichen Rechte. Arbeits- und Ruhezeiten bleiben einzuhalten, Überstunden müssen zumutbar sein. Melden Sie Fehler oder Sicherheitsprobleme früh und sachlich. Bei umstrittenen Schadenforderungen oder Geheimhaltungsklauseln lassen Sie den konkreten Umfang prüfen.