Tipps zur Selbsthilfe

Arbeit: Weisungsrecht Arbeitgeber

Der Arbeitgeber darf die Ausführung der Arbeit und das Verhalten im Betrieb mit allgemeinen Anordnungen und besonderen Weisungen regeln (Art. 321d OR). Sie müssen zulässige Weisungen nach Treu und Glauben befolgen: sorgfältig, ehrlich und im Rahmen der berechtigten Interessen beider Seiten.

Das Weisungsrecht ist durch Gesetz, Arbeitsvertrag, Persönlichkeitsschutz und Zumutbarkeit begrenzt. Eine Weisung kann etwa zwingende Ruhezeiten nicht aufheben oder eine vereinbarte Tätigkeit beliebig ändern. Schikanöse oder rechtswidrige Anordnungen sind nicht verbindlich; ob diese Grenze erreicht ist, hängt vom konkreten Fall ab.

Fragen Sie bei Unklarheiten zuerst sachlich nach und beschreiben Sie das Problem. Bleibt es bestehen, halten Sie Weisung und begründeten Einwand schriftlich fest und holen Sie Rat ein, bevor Sie die Arbeit verweigern. Bei unmittelbarer Gefahr kümmern Sie sich zuerst um die Sicherheit und informieren Sie die zuständige Stelle rasch.