Tipps zur Selbsthilfe: Weisungsrecht des Arbeitgebers

Arbeit: Weisungsrecht Arbeitgeber

Manchmal spricht der Chef Klartext - doch wie weit darf er dabei gehen? Aufgrund seiner Rolle darf der Arbeitgeber den Mitarbeitenden allgemeine Anordnungen und besondere Weisungen geben und deshalb entscheiden, wie welche Arbeit zu erledigen ist, wann und wo die Mitarbeitenden ihre Tätigkeit ausführen und wie sie sich dabei mit Kunden oder Kollegen verhalten. Sie als Arbeitsnehmer müssen diese bestmöglich, bzw. "nach Treu und Glauben" (was das genau heisst, erfahren Sie auf www.arbeits-recht.ch/arbeitspflicht-treuepflicht-sorgfaltspflicht-weisungen/treuepflicht) befolgen sofern sie zumutbar und nicht schikanös sind.

Es gibt aber Beschränkungen: Nicht erlaubt sind Anordnungen und Weisungen von Vorgesetzten, die in irgendeiner Weise gegen das Gesetz verstossen. Beispiele dafür sind Arbeitszeiten oder Ferienregelungen, die die Regeln des Arbeitsrecht verletzen oder Eingriffe in das Privatleben, die die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden nicht respektieren. Eine weitere wichtige Leitlinie ist der Arbeitsvertrag - falls die Arbeit nicht dessen Inhalt entspricht, sollte der Vertrag angepasst werden.

Tipp: Falls Sie mit den Anordnungen und Weisungen Ihrer Vorgesetzten nicht einverstanden sind, suchen Sie in einem ersten Moment das Gespräch. Vielleicht kann so ein Missverständnis aus dem Weg geräumt werden. Sollte dies zu keiner Lösung führen, kommunizieren und begründen Sie Ihre Beschwerde schriftlich.