Tipps zur Selbsthilfe: Auskunfts- und Wahrheitspflicht bei Bewerbung

Arbeit: Vorher / Auskunfts- und Wahrheitspflicht bei Bewerbung

Sind Sie katholisch? Möchten Sie Kinder? Solche und andere für die Stelle nicht relevante Fragen können Ihnen in einem Bewerbungsgespräch gestellt werden. Sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, alle Fragen des zukünftigen Arbeitgebers zu beantworten. Oftmals verletzen solche Fragen sogar das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers (z. B. Fragen zu politischer Gesinnung, Konfession oder Körperbehinderung). 

Sie müssen nur Fragen zu Themen beantworten, die für Ihre zukünftige Arbeit relevant sind. So darf man einen Lastwagen-Fahrer beispielsweise nach Vorstrafen bezüglich Verkehrsdelikten fragen, eine sich bewerbende Dentalassistentin dagegen nicht.

Ist Ihnen eine Frage also zu persönlich und hat mit Ihrer zukünftigen Stelle nichts zu tun, müssen Sie diese nicht beantworten. Sie können sie entweder mit etwas diplomatischem Geschick umgehen oder sich im schlimmsten Fall sogar mit einer Notlüge aushelfen. 

Achtung: Machen Sie von sich aus freiwillige Angaben, so dürfen diese weder unwahr noch irreführend sein.