Arbeit: Vorher / Auskunfts- und Wahrheitspflicht bei Bewerbung
Im Bewerbungsgespräch sind grundsätzlich Fragen zulässig, die für die Eignung für die konkrete Stelle erforderlich sind. Ausbildung, Berufserfahrung und relevante Fähigkeiten gehören dazu. Private Fragen zu Familienplanung, Religion oder politischen Ansichten sind nicht einfach erlaubt, nur weil ein Arbeitgeber sie stellt.
Entscheidend ist der Stellenbezug: Bei einem Chauffeur können einschlägige Verkehrsdelikte relevant sein. Pauschale Fragen nach sämtlichen Vorstrafen oder Krankheiten gehen dagegen regelmässig zu weit. Besondere Tätigkeiten können besondere Anforderungen haben; nicht jede persönliche Frage ist daher ausnahmslos unzulässig.
Beantworten Sie zulässige, relevante Fragen wahrheitsgemäss. Tatsachen, die die vereinbarte Arbeit praktisch ausschliessen oder erheblich behindern, können auch ohne Nachfrage offenzulegen sein. Bei einer unzulässigen Frage können Sie nach dem Bezug zur Stelle fragen oder die Antwort diplomatisch ablehnen. Das sogenannte Notwehrrecht der Lüge kann bei unzulässigen Fragen greifen, ist aber kein Freipass für falsche Qualifikationen oder irreführende Bewerbungsunterlagen. Lassen Sie Zweifelsfälle klären.