Tipps zur Selbsthilfe

Reisen: Koffer verloren gegangen oder zerstört

Bei anwendbarem Montrealer Übereinkommen beträgt die reguläre Gepäckhaftungsgrenze seit 28. Dezember 2024 1'519 Sonderziehungsrechte pro Reisendem, nicht pro Koffer. Der Frankenwert schwankt. Ersetzt wird der nachgewiesene Schaden, nicht automatisch die Höchstsumme. Für aufgegebenes Gepäck gelten andere Haftungsvoraussetzungen als für Handgepäck; Ursachen im Gepäck selbst und weitere Ausnahmen sind zu prüfen.

Melden Sie Verlust oder Schaden sofort am Gepäckschalter und verlangen Sie eine Referenznummer beziehungsweise einen PIR. Reichen Sie zusätzlich eine nachweisbare schriftliche Forderung bei der Airline ein: bei Beschädigung spätestens sieben Tage seit Gepäckerhalt. Bei anerkanntem Verlust oder nach 21 Tagen ohne Ankunft können Verlustansprüche geltend gemacht werden. Bewahren Sie Tickets, Gepäckschein, Fotos und Wertnachweise auf. Eine Klagefrist von grundsätzlich zwei Jahren ist zusätzlich zu beachten.

Für besonders wertvolles aufgegebenes Gepäck kann vor Übergabe eine besondere Interessenerklärung gegen Zusatzgebühr nötig sein, um eine höhere Grenze zu vereinbaren. Ein bloss beiläufiger Hinweis genügt nicht. Prüfen Sie auch eine separate Versicherung.