Reisen: Flug Überbuchung
Wird Ihnen trotz gültiger Buchung, nötiger Unterlagen und rechtzeitigem Erscheinen wegen Überbuchung gegen Ihren Willen die Beförderung verweigert, bestehen bei anwendbarer Verordnung grundsätzlich Betreuung, die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung sowie eine distanzabhängige Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro; bei rechtzeitigem Ersatzflug kann sie halbiert werden.
Die Airline muss zunächst Freiwillige suchen. Geben Sie Ihren Platz freiwillig auf, sind die zugesagte Entschädigung und Bedingungen ausdrücklich zu klären; die automatische Pauschale für unfreiwillige Nichtbeförderung gilt dann nicht gleichermassen. Lassen Sie sich Grund und Vereinbarung schriftlich geben. Bei berechtigten Gesundheits-, Sicherheits- oder Dokumentengründen gelten andere Regeln.