Tipps zur Selbsthilfe: Fluggastrechte

Reisen: Fluggastrechte

Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 gilt auch für die Schweiz. Diese ist anwendbar auf:

  • Flüge, die in der Schweiz oder in der EU starten
  • Flüge von einem Drittstaat (z.B. Amerika, asiatische Länder etc.) in die Schweiz oder EU, sofern die Flüge von einer Schweizer oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Die EU-Verordnung regelt die Folgen von:

  • Annullierung des Fluges (cancellation)
  • Grosse Verspätung (delay)
  • Nichtbeförderung (denied boarding)