Tipps zur Selbsthilfe: Ich habe weder vor Ort noch beim Veranstalter reklamiert

Reisen: Unterkunft entspricht nicht / zuhause / nicht reklamiert

Auch wenn Sie vor Ort nicht reklamiert haben, können Sie dennoch versuchen, eine Entschädigung zu verlangen. Die Erfolgsaussichten dafür sind allerdings sehr tief, da Sie den Mangel nicht umgehend gemeldet haben und dem Veranstalter damit die Möglichkeit genommen haben, die Mängel zu beheben.

Wir hoffen nicht, dass Sie nochmals in eine solche Situation geraten, aber falls doch: Reklamieren Sie bitte gleich vor Ort.